Ihr Insolvenzbüro in Karlsruhe

Ihre Rechtsanwalts­kanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt Insolvenzrecht

Ihre kompetente Schuldnerberatungsstelle

Das Insolvenzbüro Wesche, das von Rechtsanwältin und Fachanwalt - Insolvenzrecht Christine Wesche geleitet wird, ist spezialisiert auf die Beratung zu Insolvenzen von Verbrauchern und Selbstständigen sowie auf die Durchführung von Insolvenzverfahren. Wir verfügen über umfangreiche fachliche Qualifikationen und langjährige Erfahrungen, daher können wir Sie fachkundig und kompetent betreuen. Im Erstgespräch erfahren Sie, ob eine Regelinsolvenz oder eine Verbraucherinsolvenz für Sie infrage kommt und was eine Restschuldbefreiung für Sie bedeutet. Unsere Schuldnerberatungsstelle ist für Sie da, wenn Sie aus der Region Karlsruhe/Rastatt kommen. Für Beratungsgespräche stehen wir Ihnen von Montag bis Samstag zur Verfügung. Auch Abendtermine können Sie vereinbaren.

Beratung rund ums Thema Insolvenz

Als Schuldnerberatungsstelle und als Fachanwalt - Insolvenzrecht informieren wir Sie detailliert über den Ablauf eines Regelinsolvenz- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens. Wir analysieren mit Ihnen gemeinsam Ihre wirtschaftliche Situation und klären, ob ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren möglich ist. Ist dies der Fall, übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern und führen die Schuldenbereinigung durch. Wenn diese Option scheitert, erstellen wir den Antrag auf Eröffnung des Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens. Wir vertreten Sie gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter und begleiten Sie bis zum Abschluss des Verfahrens, das in der Regel mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet. Um die Restschuldbefreiung zu erhalten, ist die Einhaltung bestimmter Pflichten vorgesehen, über die wir Sie aufklären. Zögern Sie nicht, im Sinne einer schnellen Schuldenbereinigung mit unserer Schuldnerberatungsstelle Kontakt aufzunehmen.

Kontaktieren Sie mich!

Mandanten mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, die Insolvenzberatung bei einem Rechtsanwalt über einen Beratungshilfeschein zu finanzieren. Bereits beim ersten telefonischen Kontakt besprechen wir, ob Sie berechtigt sind, Beratungshilfe für sich in Anspruch zu nehmen.

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